Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken/OP-Masken
Ab dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von FFP2-Masken bzw. einer medizinischen OP-Maske Pflicht in den Kirchengebäuden.Sogenannten „Alltagsmasken“ aus Stoff sind nicht mehr erlaubt.Ebenso sind Masken, die ein Ausatemventil haben, nicht erlaubt.