Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken/OP-Masken

Ab dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von FFP2-Masken bzw. einer medizinischen OP-Maske Pflicht in den Kirchengebäuden.
Sogenannten „Alltagsmasken“ aus Stoff sind nicht mehr erlaubt.
Ebenso sind Masken, die ein Ausatemventil haben, nicht erlaubt.

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