Auch wenn an vielen Orten die Maskenpflicht fällt, gilt in unseren Kirchen
folgende Regelung:
Eine FFP2-Maske muss während des gesamten Aufenthaltes (Gottesdienst, Besichtigung etc.) getragen werden. Die Maske darf auch nicht am Platz abgenommen werden.
Wir haben uns angesichts der immer noch hohen Inzidenzen und zum Schutz
aller dazu entschieden, als Kirchengemeinde von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und diese Regelung anzuwenden.
Eine FFP2-Maske reduziert das Risiko sich bei einer evt. infizierten Person anzustecken erheblich.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!