Ab dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von FFP2-Masken bzw. einer medizinischen OP-Maske Pflicht in den Kirchengebäuden.
Sogenannten „Alltagsmasken“ aus Stoff sind nicht mehr erlaubt.
Ebenso sind Masken, die ein Ausatemventil haben, nicht erlaubt.
Ab dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von FFP2-Masken bzw. einer medizinischen OP-Maske Pflicht in den Kirchengebäuden.
Sogenannten „Alltagsmasken“ aus Stoff sind nicht mehr erlaubt.
Ebenso sind Masken, die ein Ausatemventil haben, nicht erlaubt.